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   BGH, 08.06.1995 - 4 StR 278/95   

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BGH, 08.06.1995 - 4 StR 278/95 (https://dejure.org/1995,5746)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1995 - 4 StR 278/95 (https://dejure.org/1995,5746)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1995 - 4 StR 278/95 (https://dejure.org/1995,5746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverichts und dessen Folgen - Wirksamkeit des Verzichts auf eine Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302, § 274

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus BGH, 08.06.1995 - 4 StR 278/95
    Gleichwohl ist dieser Vermerk ein Beweisanzeichen dafür, daß der Angeklagte wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat (BGHSt 18, 257, 258 [BGH 12.02.1963 - 1 StR 561/62]; BGH NStZ 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 5).

    Der Wirksamkeit des Verzichts steht nicht entgegen, daß eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war; auf diese kann - ebenso wie auf das Rechtsmittel selbst - verzichtet werden (BGH NStZ 1984, 181).

    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1984, 181; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 302 Rdn. 21; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus BGH, 08.06.1995 - 4 StR 278/95
    Gleichwohl ist dieser Vermerk ein Beweisanzeichen dafür, daß der Angeklagte wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat (BGHSt 18, 257, 258 [BGH 12.02.1963 - 1 StR 561/62]; BGH NStZ 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 5).
  • BGH, 09.05.1988 - 3 StR 161/88

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 08.06.1995 - 4 StR 278/95
    Gleichwohl ist dieser Vermerk ein Beweisanzeichen dafür, daß der Angeklagte wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat (BGHSt 18, 257, 258 [BGH 12.02.1963 - 1 StR 561/62]; BGH NStZ 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 5).
  • BGH, 04.06.1996 - 4 StR 250/96

    Einlegen der Revision, wenn zuvor auf Rechtsmittel verzichtet wurde - Beweiskraft

    Gleichwohl ist dieser Vermerk ein Beweisanzeichen dafür, daß der Angeklagte wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat (BGHSt 18, 257, 258; BGH NStZ 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 5; BGH, Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 278/95).

    Der Wirksamkeit des Verzichts steht nicht entgegen, daß eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war; auf diese kann - ebenso wie auf das Rechtsmittel selbst - verzichtet werden (BGH NStZ 1984, 181; BGH, Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 278/95).

    Der wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1984, 181; BGH, Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 278/95).

  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 422/97

    Wirksamkeit ud Unwiderruflichkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st.Rspr.; vgl. BGH NStZ 1984, 181; BGH, Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 278/95; Kleinknecht/ Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 302 Rdn. 21).
  • BGH, 04.06.1996 - 4 StR 233/96

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts nach Verkündung eines Urteils

    Der Wirksamkeit des Verzichts steht nicht entgegen, daß eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war; auf diese kann - ebenso wie auf das Rechtsmittel selbst - verzichtet werden (BGH NStZ 1984, 181; BGH, Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 278/95).
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BGH, Entscheidung vom 22. September 1995 - 4 StR 278/95 (https://dejure.org/1995,5605)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02

    Unzulässiger Antrag auf Abänderung eines rechtskräftigen Urteils; nachträgliche

    Der Senat hat weder Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Verurteilte nicht gehört worden wäre, noch hat er bei seiner Entscheidung Vorbringen, das sachlich zu berücksichtigen gewesen wäre, übergangen (vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 7; BGH, Beschl. vom 14. März 2003 - 2 StR 511/99 m. w. N.).
  • BGH, 18.06.2003 - 1 StR 150/03

    Rechtliches Gehör im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO (Antrag auf

    Schon aus dem Grunde erübrigt sich im vorliegenden Fall eine nochmalige Anhörung des Generalbundesanwalts (BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 7).
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